Brustverkleinerung: Wann zahlt die Krankenkasse?

Bild des Authors

Prof. Dr. med. Manuel Held

am 27.02.2025

Frau verdeckt die große Brust symbolisiert Brustverkleinerung

Brustverkleinerung: Wann zahlt die Krankenkasse?

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Prof. Dr. med. Manuel Held

am 27.02.2025

Frau verdeckt die große Brust symbolisiert Brustverkleinerung

Die Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) ist ein operativer Eingriff, bei dem der Chirurg Gewicht und Volumen der Brüste reduziert. Es gibt verschiedene Gründe, warum Frauen kleinere Brüste wünschen, zum Beispiel körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen, psychische Belastungen aufgrund der zu großen Brüste oder ästhetische Beweggründe. Unter bestimmten Umständen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Brustoperation. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann die Krankenkassen zahlen.

Medizinische Gründe für eine Brustverkleinerung

Der Wunsch nach einer Brustverkleinerung kann unterschiedliche Gründe haben:

  1. Gesundheitliche Probleme wie Rückenschmerzen und Haltungsschäden
  2. Beanspruchte Haut durch Reibung, Schwitzen und Entzündungen
  3. Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten
  4. Psychische Belastungen durch zu große Brüste
  5. Ästhetische Gründe

Gesundheitliche Probleme

Oft sind es gesundheitliche Probleme, warum Frauen einen Beratungstermin zur Brustverkleinerung in einer Klinik vereinbaren. Ständige Rückenprobleme sowie Nacken- und Schulterschmerzen sind typische Beschwerden bei übermäßig großen Brüsten (Mammahypertrophie). Durch das hohe Eigengewicht der Brüste entstehen Muskelverspannungen, Fehlhaltungen und Schmerzen. Mit der Zeit können bleibende Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule auftreten. Vielfach können selbst spezielle Stütz-BHs den Rücken sowie den Schulter-Nacken-Bereich nicht ausreichend entlasten, um eine Verbesserung der Beschwerden zu erreichen.

Beanspruchte Haut durch große Bürste

Ebenso können bei übergroßen Brüsten verstärkt Hautreizungen auftreten. Dazu gehören einschneidende BH-Träger ebenso wie Hautirritationen, Hautausschläge und Entzündungen durch verstärkte Hautreibung (Scheuern) und Schwitzen. Es kann sogar passieren, dass sich durch das feucht-warme Milieu in der Unterbrustfalte eine Pilz-Infektion entwickelt. Zudem zeigen sich durch die starke Dehnung des Gewebes mit der Zeit häufig unschöne Dehnungsstreifen.

Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten

Die Bewegungsfreiheit kann bei sehr üppigen Brüsten ebenfalls erheblich eingeschränkt sein. Viele Frauen kommen zum Beispiel bei Sportarten an ihre Grenzen, bei denen sie rennen oder springen müssen. Auch die Bauchlage – sei es für gymnastische Sportübungen oder zum Schlafen – ist erschwert oder nicht möglich. Die übergroßen Brüste werden als störend wahrgenommen.

Psychische Belastung

Neben den körperlichen Belastungen haben Frauen mit sehr großer Oberweite häufig mit emotionalen Beschwerden zu kämpfen. Nicht nur, dass die körperlichen Einschränkungen im Alltag die Psyche stark belasten können. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen Beleidigungen und abwertenden Sprüchen ausgesetzt sind – was dem Selbstbewusstsein zusetzt. Viele fühlen sich angestarrt und schämen sich für ihren Körper. Nicht selten ziehen sich betroffene Frauen zunehmend aus dem Sozialleben zurück. 

Ästhetische Gründe

Viele empfinden ihre Brüste als unschön, da sie nicht zu den übrigen Körperproportionen passen. Sie schämen sich und versuchen, ihre Oberweite zu verstecken. Schwimmen gehen oder eine Sauna besuchen? Das ist für viele undenkbar. Hinzu kommt häufig der Frust, mit sehr großen Brüsten keine passende Kleidung zu finden, die wirklich gefällt.

Gynäkomastie – Brustverkleinerung beim Mann

Ein übermäßiges Brustvolumen kann nicht nur bei Frauen zu einem hohen Leidensdruck führen. Auch bei Männern können die Brüste zu stark entwickelt sein. Der medizinische Ausdruck lautet „Gynäkomastie“. Bei der Brustverkleinerung beim Mann kann der Plastisch-Ästhetische Chirurg während eines operativen Eingriffs überschüssiges Brustdrüsengewebe entfernen und bei Bedarf auch Fett absaugen (Liposuktion).

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: medizinische Indikation

Führt das Aussehen der eigenen Brüste zu einem negativen Körpergefühl und körperlichen Beschwerden, kann eine plastisch-ästhetische Behandlung sinnvoll sein. Bei der Mammareduktionsplastik werden überschüssiges Haut-, Fett- und Drüsengewebe entfernt. Die Brust ist nach der Operation kleiner und leichter. Unter gewissen Umständen übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Brustverkleinerung. Voraussetzung: Der Eingriff wird als medizinisch notwendig eingestuft. Liegen der Verkleinerung der Brüste rein ästhetische Aspekte zugrunde, lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme ab.

Die Chance auf eine teilweise oder komplette Kostenübernahme der Brustverkleinerung von Seiten den Krankenkasse besteht, wenn ein Facharzt ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit der Mammareduktionsplastik ausstellt. Ebenso muss nachgewiesen werden, dass konservative Methoden bisher erfolglos geblieben sind.

Prof. Dr. med. Manuel Held

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie der Klinik auf der Karlshöhe Stuttgart

Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein?

Wann zahlt die Krankenkasse die Brustverkleinerung? Damit die Krankenkasse die Kosten für die Mammareduktionsplastik übernimmt, muss von der Patientin ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Diesem muss ein ärztliches Attest beigefügt werden. Aus dem medizinischen Attest muss klar hervorgehen, dass die Verkleinerung der Brust medizinisch notwendig ist. Wichtig: Die Kostenübernahme muss VOR der Brust-OP mit der Krankenkasse geklärt werden. Rückwirkend ist das nicht möglich.

Brustverkleinerung: Kostenübernahme in bestimmten Fällen

Mögliche Beispiele einer medizinischen Indikation der Brustverkleinerung:

  • Die Brüste sollen chirurgisch um mindestens 2 Körbchengrößen verkleinert werden: Viele Krankenkassen fordern eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass das Gewicht der Brüste pro Seite um mindestens 500 Gramm reduziert wird.
  • Die Brustverkleinerung soll aufgrund einer auffälligen Asymmetrie oder Fehlbildung der Brüste erfolgen.
  • Ein Orthopäde bescheinigt, dass das Gewicht der Brüste Rücken, Nacken und Schultern stark beeinträchtigt und bereits deutliche gesundheitliche Beschwerden verursacht – oder Langzeitfolgen für das Skelettsystem zu befürchten sind.
  • Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bescheinigt die medizinische Notwendigkeit für die Brustverkleinerung.
  • Es besteht der Nachweis von wiederkehrenden Entzündungen der Haut in der Brustumschlagsfalte
  • Ein Psychiater bestätigt, dass die Frau aufgrund der übermäßig großen Brüste bereits psychische Beschwerden entwickelt hat, etwa eine Depression.
  • Bestehende längerfristige Beschwerden sind bereits dokumentiert, etwa durch Krankschreibungen, ärztliche Atteste oder Behandlungsnachweise wie Physiotherapie-Nachweise.
  • Konservative Behandlungen sind ausgeschöpft beziehungsweise haben nicht die erhoffte Linderung gebracht, etwa spezielle Stütz-BHs, Gewichtsreduktion, Physiotherapie und Psychotherapie.

Während ausgeprägte körperliche Beschwerden wie Schmerzen und Haltungsschäden von Seiten der Krankenkassen in der Regel anerkannt werden, ist das bei psychischen Problemen aufgrund übergroßer Brüste häufig nicht der Fall.

Der Antragsprozess – Schritt für Schritt zur Kostenübernahme

  1. Damit eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich wird, muss im Leistungskatalog der Krankenkasse eine Kostenbeteiligungen generell vorgesehen sein. Ein Anruf bei der Krankenkasse hilft, erste Fragen zu klären. Im besten Fall stellt die Krankenkasse gleich ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen zur Verfügung und informiert, welche Nachweise zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme eingereicht werden müssen.
  2. In dem Antrag muss klar hervorgehen, dass die Brustverkleinerung medizinisch notwendig ist. Entsteht der Eindruck, dass es sich um einen ästhetischen/kosmetischen Eingriff handelt, wird der Antrag abgelehnt.
  3. Ebenso muss der Antrag deutlich machen, dass es bei der geplanten Brustverkleinerung sowohl um die Verbesserung bereits bestehender Beschwerden (entsprechende Arztberichte beilegen) als auch um die Vorbeugung neuer Krankheitserscheinungen geht. Die Chancen einer Kostenübernahme erhöhen sich, wenn man aufgrund gesundheitlicher Beschwerden bereits in ärztlicher Behandlung ist.
  4. Dem Antrag sollte ein ärztliches Attest beigelegt werden, in welchem der behandelnde Facharzt den Eingriff befürwortet und eine entsprechende Dringlichkeit darstellt.
  5. Ebenso sollten Unterlagen beigefügt werden, welche belegen, dass bereits konservative Maßnahmen versucht wurden, etwa Krankengymnastik und Fitnessprogramme gegen Rückenschmerzen, Gewichtsreduktion bei Übergewicht sowie das Tragen spezieller Stütz-BHs.
  6. Ebenso können dem Antrag Fotos beigelegt werden.
  7. Der Antrag wird von der Patientin selbst bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht.
  8. Die Krankenkassen überprüfen jeden Fall einzeln. Unter Umständen übernimmt das ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Dieser überprüft die medizinische Notwendigkeit der Operation unabhängig.

Wartezeiten und Fristen

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. In Fällen, in denen der Medizinische Dienst (MD) gutachterlich tätig wird, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme durch den MD für erforderlich hält, informiert sie die versicherte Person darüber.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Sollte der Antrag auf Kostenübernahme der Brustverkleinerung von der Krankenkasse abgelehnt werden, ist es möglich, Widerspruch einzulegen. Das Schreiben muss schriftlich bei der Krankenkasse eingehen – am besten per Einschreiben verschicken. Für den Widerspruch hat man nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden. Es reicht, der Entscheidung zu widersprechen. Wichtig ist, dass man sich dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen bezieht.

Ist der Widerspruch bei der Krankenkasse eingegangen, ist es in jedem Fall ratsam, die genauen Gründe der Ablehnung zu ermitteln und mit Hilfe von Ärzten weitere individuelle medizinische Gründe und Informationen zusammenzutragen, um den Widerspruch ausführlich begründen zu können. Nach Sichtung der Unterlagen kann die Krankenkasse die Leistung doch noch bewilligen – oder erneut ablehnen.

Brustverkleinerung Kostenübernahme: Wenn die Krankenkasse erneut ablehnt

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Wenn auch dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte, gibt es die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Hierfür empfiehlt es sich oftmals, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen oder sich an eine Patientenorganisation zu wenden.

Eine weitere Option ist, alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, etwa eine Ratenzahlung – sofern das bei der Klinik möglich ist. Möglicherweise ist auch der Wechsel in eine andere Krankenkasse eine Option. Hier sollte man sich allerdings ausführlich informieren, welche Vor- und Nachteile ein solcher Wechsel haben könnte.

Informieren Sie sich im Vorfeld gründlich über die spezifischen Anforderungen Ihrer Krankenkasse. Sind Sie unsicher beim Erstellen des Antrags, können Sie einen Facharzt oder einen Patientenberater um Unterstützung bitten.

Prof. Dr. med. Manuel Held

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie der Klinik auf der Karlshöhe Stuttgart

Fazit – Brustverkleinerung mit Unterstützung der Krankenkasse

Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung zahlt. Im Vorfeld muss ein Facharzt – in der Regel ein Plastischer Chirurg oder ein Orthopäde – eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese wird zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme sowie weiteren Berichten und Nachweisen, welche die Notwendigkeit des Eingriffs untermauern, von der Patientin selbst bei der Krankenkasse eingereicht. Ebenso müssen vorherige Therapieversuche nachgewiesen werden.

Facharzt für die Brustverkleinerung sorgfältig auswählen

Lassen Sie eine Brustverkleinerung nur von qualifizierten und erfahrenen Fachärzten für Plastisch-Ästhetische Chirurgie durchführen. In spezialisierten Kliniken werden Sie auch zu einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse professionell beraten und können gegebenenfalls die Facharztprüfung zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten. Die Verkleinerung der Brust verhilft vielen Frauen zu einem neuen Lebensgefühl.

FAQ – Häufige Fragen zu den Kosten einer Brustverkleinerung

Die Kosten für eine Brustverkleinerung betragen je nach Klinik und Aufwand des Eingriffs zwischen 7.200 Euro und 10.000 Euro.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brustverkleinerung bei nachgewiesenen gesundheitlichen Beschwerden und medizinischer Indikation. Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs muss von fachärztlicher Seite nachgewiesen werden und die Krankenkasse muss die Kostenübernahme bestätigen.

Die Bearbeitung eines Antrags auf Kostenübernahme dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen. Lehnt die Krankenkasse den ersten Antrag auf Kostenübernahme ab und legen Sie Widerspruch ein, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Ist der Antrag auf Kostenübernahme der Brustverkleinerung von der Krankenkasse abgelehnt worden, können Sie Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Es ist in jedem Fall ratsam, mit Hilfe von Ärzten weitere individuelle medizinische Gründe und zusätzliche Unterlagen zusammenzutragen, um den Widerspruch ausführlich zu begründen.

Geprüft durch

Prof. Dr. med. Manuel Held

Der Schwerpunkt von Prof. Dr. med. Manuel Held liegt in der Plastischen, Rekonstruktiven, Hand- und Verbrennungschirurgie. Besonders spezialisiert ist er auf die mikrochirurgische Brustrekonstruktion mit Eigengewebe. Ein weiterer Fokus ist die Körperformung nach Gewichtsverlust oder Alterungsprozessen, sowie die Behandlung von Narben und Verbrennungen. Ergänzend zählen auch ästhetische Eingriffe, wie Straffungsoperationen, zu seinem vielseitigen Spektrum.

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