Prof. Dr. med. Manuel Held
am 27.02.2025
Die Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) ist ein operativer Eingriff, bei dem der Chirurg Gewicht und Volumen der Brüste reduziert. Es gibt verschiedene Gründe, warum Frauen kleinere Brüste wünschen, zum Beispiel körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen, psychische Belastungen aufgrund der zu großen Brüste oder ästhetische Beweggründe. Unter bestimmten Umständen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Brustoperation. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann die Krankenkassen zahlen.
Der Wunsch nach einer Brustverkleinerung kann unterschiedliche Gründe haben:
Oft sind es gesundheitliche Probleme, warum Frauen einen Beratungstermin zur Brustverkleinerung in einer Klinik vereinbaren. Ständige Rückenprobleme sowie Nacken- und Schulterschmerzen sind typische Beschwerden bei übermäßig großen Brüsten (Mammahypertrophie). Durch das hohe Eigengewicht der Brüste entstehen Muskelverspannungen, Fehlhaltungen und Schmerzen. Mit der Zeit können bleibende Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule auftreten. Vielfach können selbst spezielle Stütz-BHs den Rücken sowie den Schulter-Nacken-Bereich nicht ausreichend entlasten, um eine Verbesserung der Beschwerden zu erreichen.
Ebenso können bei übergroßen Brüsten verstärkt Hautreizungen auftreten. Dazu gehören einschneidende BH-Träger ebenso wie Hautirritationen, Hautausschläge und Entzündungen durch verstärkte Hautreibung (Scheuern) und Schwitzen. Es kann sogar passieren, dass sich durch das feucht-warme Milieu in der Unterbrustfalte eine Pilz-Infektion entwickelt. Zudem zeigen sich durch die starke Dehnung des Gewebes mit der Zeit häufig unschöne Dehnungsstreifen.
Die Bewegungsfreiheit kann bei sehr üppigen Brüsten ebenfalls erheblich eingeschränkt sein. Viele Frauen kommen zum Beispiel bei Sportarten an ihre Grenzen, bei denen sie rennen oder springen müssen. Auch die Bauchlage – sei es für gymnastische Sportübungen oder zum Schlafen – ist erschwert oder nicht möglich. Die übergroßen Brüste werden als störend wahrgenommen.
Neben den körperlichen Belastungen haben Frauen mit sehr großer Oberweite häufig mit emotionalen Beschwerden zu kämpfen. Nicht nur, dass die körperlichen Einschränkungen im Alltag die Psyche stark belasten können. Immer wieder kommt es vor, dass Frauen Beleidigungen und abwertenden Sprüchen ausgesetzt sind – was dem Selbstbewusstsein zusetzt. Viele fühlen sich angestarrt und schämen sich für ihren Körper. Nicht selten ziehen sich betroffene Frauen zunehmend aus dem Sozialleben zurück.
Viele empfinden ihre Brüste als unschön, da sie nicht zu den übrigen Körperproportionen passen. Sie schämen sich und versuchen, ihre Oberweite zu verstecken. Schwimmen gehen oder eine Sauna besuchen? Das ist für viele undenkbar. Hinzu kommt häufig der Frust, mit sehr großen Brüsten keine passende Kleidung zu finden, die wirklich gefällt.
Gynäkomastie – Brustverkleinerung beim Mann
Ein übermäßiges Brustvolumen kann nicht nur bei Frauen zu einem hohen Leidensdruck führen. Auch bei Männern können die Brüste zu stark entwickelt sein. Der medizinische Ausdruck lautet „Gynäkomastie“. Bei der Brustverkleinerung beim Mann kann der Plastisch-Ästhetische Chirurg während eines operativen Eingriffs überschüssiges Brustdrüsengewebe entfernen und bei Bedarf auch Fett absaugen (Liposuktion).
Führt das Aussehen der eigenen Brüste zu einem negativen Körpergefühl und körperlichen Beschwerden, kann eine plastisch-ästhetische Behandlung sinnvoll sein. Bei der Mammareduktionsplastik werden überschüssiges Haut-, Fett- und Drüsengewebe entfernt. Die Brust ist nach der Operation kleiner und leichter. Unter gewissen Umständen übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Brustverkleinerung. Voraussetzung: Der Eingriff wird als medizinisch notwendig eingestuft. Liegen der Verkleinerung der Brüste rein ästhetische Aspekte zugrunde, lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme ab.
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie der Klinik auf der Karlshöhe Stuttgart
Wann zahlt die Krankenkasse die Brustverkleinerung? Damit die Krankenkasse die Kosten für die Mammareduktionsplastik übernimmt, muss von der Patientin ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Diesem muss ein ärztliches Attest beigefügt werden. Aus dem medizinischen Attest muss klar hervorgehen, dass die Verkleinerung der Brust medizinisch notwendig ist. Wichtig: Die Kostenübernahme muss VOR der Brust-OP mit der Krankenkasse geklärt werden. Rückwirkend ist das nicht möglich.
Mögliche Beispiele einer medizinischen Indikation der Brustverkleinerung:
Während ausgeprägte körperliche Beschwerden wie Schmerzen und Haltungsschäden von Seiten der Krankenkassen in der Regel anerkannt werden, ist das bei psychischen Problemen aufgrund übergroßer Brüste häufig nicht der Fall.
Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. In Fällen, in denen der Medizinische Dienst (MD) gutachterlich tätig wird, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme durch den MD für erforderlich hält, informiert sie die versicherte Person darüber.
Sollte der Antrag auf Kostenübernahme der Brustverkleinerung von der Krankenkasse abgelehnt werden, ist es möglich, Widerspruch einzulegen. Das Schreiben muss schriftlich bei der Krankenkasse eingehen – am besten per Einschreiben verschicken. Für den Widerspruch hat man nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Der Widerspruch muss zunächst nicht begründet werden. Es reicht, der Entscheidung zu widersprechen. Wichtig ist, dass man sich dabei konkret auf den Bescheid und das Aktenzeichen bezieht.
Ist der Widerspruch bei der Krankenkasse eingegangen, ist es in jedem Fall ratsam, die genauen Gründe der Ablehnung zu ermitteln und mit Hilfe von Ärzten weitere individuelle medizinische Gründe und Informationen zusammenzutragen, um den Widerspruch ausführlich begründen zu können. Nach Sichtung der Unterlagen kann die Krankenkasse die Leistung doch noch bewilligen – oder erneut ablehnen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Wenn auch dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte, gibt es die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Hierfür empfiehlt es sich oftmals, einen Fachanwalt für Sozialrecht einzubeziehen oder sich an eine Patientenorganisation zu wenden.
Eine weitere Option ist, alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, etwa eine Ratenzahlung – sofern das bei der Klinik möglich ist. Möglicherweise ist auch der Wechsel in eine andere Krankenkasse eine Option. Hier sollte man sich allerdings ausführlich informieren, welche Vor- und Nachteile ein solcher Wechsel haben könnte.
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung zahlt. Im Vorfeld muss ein Facharzt – in der Regel ein Plastischer Chirurg oder ein Orthopäde – eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese wird zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme sowie weiteren Berichten und Nachweisen, welche die Notwendigkeit des Eingriffs untermauern, von der Patientin selbst bei der Krankenkasse eingereicht. Ebenso müssen vorherige Therapieversuche nachgewiesen werden.
Lassen Sie eine Brustverkleinerung nur von qualifizierten und erfahrenen Fachärzten für Plastisch-Ästhetische Chirurgie durchführen. In spezialisierten Kliniken werden Sie auch zu einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkasse professionell beraten und können gegebenenfalls die Facharztprüfung zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten. Die Verkleinerung der Brust verhilft vielen Frauen zu einem neuen Lebensgefühl.
Die Kosten für eine Brustverkleinerung betragen je nach Klinik und Aufwand des Eingriffs zwischen 7.200 Euro und 10.000 Euro.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brustverkleinerung bei nachgewiesenen gesundheitlichen Beschwerden und medizinischer Indikation. Die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs muss von fachärztlicher Seite nachgewiesen werden und die Krankenkasse muss die Kostenübernahme bestätigen.
Die Bearbeitung eines Antrags auf Kostenübernahme dauert in der Regel 3 bis 5 Wochen. Lehnt die Krankenkasse den ersten Antrag auf Kostenübernahme ab und legen Sie Widerspruch ein, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Ist der Antrag auf Kostenübernahme der Brustverkleinerung von der Krankenkasse abgelehnt worden, können Sie Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Es ist in jedem Fall ratsam, mit Hilfe von Ärzten weitere individuelle medizinische Gründe und zusätzliche Unterlagen zusammenzutragen, um den Widerspruch ausführlich zu begründen.
Geprüft durch
Der Schwerpunkt von Prof. Dr. med. Manuel Held liegt in der Plastischen, Rekonstruktiven, Hand- und Verbrennungschirurgie. Besonders spezialisiert ist er auf die mikrochirurgische Brustrekonstruktion mit Eigengewebe. Ein weiterer Fokus ist die Körperformung nach Gewichtsverlust oder Alterungsprozessen, sowie die Behandlung von Narben und Verbrennungen. Ergänzend zählen auch ästhetische Eingriffe, wie Straffungsoperationen, zu seinem vielseitigen Spektrum.
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